

Seit dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO in allen europäischen Mitgliedsstaaten.
Die meisten Vorschriften sind nicht neu. So existiert die DSGVO doch bereits seit Jahren in der aktuellen Form. Eigentlich ausreichend Zeit für Unternehmen, um die geforderten Vorschriften in den Unternehmen umzusetzen. Seit dem 25.05.2018 sollen bei Verstößen von den Aufsichtsbehörden nicht unerhebliche Bußgelder verhängt werden.
Für Abteilungen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist dies mit einem teils erheblichen Umstellungsaufwand verbunden.
Es ist nie zu spät für einen Anfang.
Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, weil Sie nicht wissen, wo sie beginnen sollen. Bevor Sie empfindliche Bußgelder riskieren, lassen Sie sich von uns beraten.
Zum Festpreis bieten wir unseren Kunden ein Basis-Gespräch, um die ersten technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.
Da wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen, ist es eventuell notwendig in Einzelfällen zusätzlich einen auf den IT-Bereich spezialisierten Rechtsanwalt zu befragen.